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WAHLHELFER*INNEN GESUCHT

Für die voraussichtlich am 23.02.2025 statt findende Bundestagswahl benötigen die Gemeinden
eine große Zahl Ehrenamtlicher, die bei der Wahl mithelfen.
Erklären auch Sie sich für die Übernahme von Wahlehrenämtern bereit und unterstützen Ihre Kommune.

Wer Wahlhelfer*in werden möchte, muss am Wahltag

• die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines
  Mitgliedsstaates der EU besitzen und
• das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Was sind ihre Aufgaben als Wahlhelfer*in?

• Sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweise.
• Sie geben die Stimmzettel aus.
• Sie ordnen den Zutritt zum Raum.
• Sie beobachten den Zutritt zu den Wahlkabinen.
• Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.

Ihr Einsatzgebiet ist entweder in einem Urnen-Wahllokal Ihrer Gemeinde oder in der Briefwahlauszählung.

Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08.00 Uhr 18.00 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst.
Bei der Briefwahl kommt der Wahlvorstand hingegen erst um 15.30 Uhr zusammen.

Nach der Schließung des Wahllokals um 18.00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen mit.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in endet, wenn die Auszählung in den Abendstunden abgeschlossen ist.
Sie werden dabei von Ihrem Wahlvorstand angeleitet.

***Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz wird Ihnen ein Erfrischungsgeld ausgezahlt***

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt
Wahlamt
Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt


oder telefonisch bei
Frau Nöth unter 09776 608 29 oder per E-Mail an wahlamt@vg mellrichstadt.de

Vielen Dank für die Bereitschaft zum staatsbürgerlichen Engagement.

WAHLHELFER*INNEN GESUCHT

EHRENAMT IM FOKUS

Die Veranstaltungsreihe für ehrenamtlich Engagierte im Landkreis Rhön Grabfeld

Hier geht`s zum Programm 2025
Bekanntmachung

Grundsteuer

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Gesamte Bekanntmachung hier lesen

SuedLink Informiert

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Maßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeiter von Transnet BW und TenneT zur Verfügung,

TransnetBW GmbH

Telefon: 0800 3804701 | E-Mail: suedlink(at)transnetbw.de

TenneT TSO GmbH

Telefon: 0921 50740-5000 | E-Mail: suedlink@tennet.eu