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Flurneuordnung Rödles 4

Einladung

Gemeinde Bastheim, Landkreis Rhön-Grabfeld

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine

öffentliche Teilnehmerversammlung

Tagesordnung: 1. Informationen zum Ablauf des Wunschtermins

Allgemeine Aussprache

Die Versammlung findet statt am

Dienstag, den 17.09.2024, um 19:00 Uhr

In der Besengauscheuer in Bastheim, Geckenauer Str. 6, 97654 Bastheim

Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen.

Gäste sind willkommen.

Würzburg, den 28.05.2024

Der Vorsitzende des Vorstandes

der Teilnehmergemeinschaft

gez. Frank Stöhling
Baurat

Flurneuordnung Schönau a.d.Brend 3

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

Gemeinde Bastheim und Schönau a.d.Brend, Landkreis Rhön-Grabfeld

Bekanntmachung und Ladung

Die Teilnehmergemeinschaft Schönau a.d.Brend 3 hat den Flurbereinigungsplan erstellt.

Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt.

  • Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
  • Verzeichnis der Flurstücke (Einlage) mit den Anteilen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen
  • Verzeichnis der Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht (§ 19 FlurbG)
  • Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan
  • Textteil zum Flurbereinigungsplan
  • Gebietskarte
  • Abfindungskarte
  • Festsetzung über den Ausgleich nach § 50 FlurbG

Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt:

Bestandsblatt (Einlage)
Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis)
Belastungsnachweis
Akt Dienstbarkeiten und Rechte
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.

Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale, Goethestraße 1, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt vom 19.07.2024 mit 02.08.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).

Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am

Montag, 05.08.2024, von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ort: Gemeindehaus Schönau a. d. Brend, Markbergstraße 2, 97659 Schönau a. d. Brend,

wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.

Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.

Anträge zur Ermittlung und Festsetzung von Geldabfindungen für Obstbäume und andere Holzpflanzen (§ 50 FlurbG) sowie von Geldausgleichen oder Ausgleichen anderer Art für vorübergehende Unterschiede zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindungen und für andere vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG) sind spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Schönau a.d.Brend 3 am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), zu stellen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Schönau a.d.Brend 3 am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), Widerspruch eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Würzburg, 03.06.2024

gez. Klaus Hemmerich

Techn. Amtmann

Bekanntmachung

Grundsteuer

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Gesamte Bekanntmachung hier lesen

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